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Klimagesetz: Ministerrat zementiert lediglich EU-Vorgaben

Mittwoch, 09.09.2026

Das Klimagesetz schreibt Klimaneutralität erst für 2050 fest – also genau das, wozu die EU ohnehin verpflichtet. Bis 2040 soll eine Reduktion der Emissionen um 90 % erreicht werden, ergänzt um Flexibilitäten und EU-weite Obergrenzen für die nationalen Gesamtemissionen. Diese Vorgaben gelten unmittelbar mit Beschluss des Gesetzes und sind damit tatsächlich rechtlich einklagbar.

Das ambitioniertere Ziel – Klimaneutralität bereits 2040, mit einer vollständigen Reduktion um 100 % und eigenen Sektorenzielen – wird dagegen in den sogenannten Klimafahrplan ausgelagert. Dieser ist rein politisches Bekenntnis, ohne jede rechtliche Konsequenz. Erst Ende 2027 soll er überhaupt vorgelegt werden, und selbst dann kann das Ziel bei wirtschaftlichem Druck wieder auf das niedrigere EU-Niveau zurückgestuft werden.

Damit entsteht eine klare Schieflage: Verbindlich abgesichert ist nur das ohnehin verpflichtende Minimum. Das eigentlich ambitionierte Ziel bleibt hingegen unverbindlich, aufschiebbar und jederzeit wieder verhandelbar.