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Industrie kaum von Klimagesetz berührt

Donnerstag, 03.09.2026

Die Grafik zeigt, wo welcher klimapolitische Hebel greift: Für Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude und Abfallwirtschaft ist das österreichische Klimagesetz der zentrale Hebel, für die Industrie hingegen die EU-Klimapolitik über den Emissionshandel (ETS): 

Von den gesamten heimischen Treibhausgasemissionen (2024: rund 67 Millionen Tonnen) wird nur etwa ein Drittel über den EU-Emissionshandel geregelt, während zwei Drittel unter das nationale Klimaschutzgesetz fallen. Im Industrie- und Energiesektor kehrt sich dieses Verhältnis jedoch um: Hier unterliegen über 80 Prozent der Emissionen dem ETS, nur ein kleiner Rest fällt in den Anwendungsbereich des Klimagesetzes. Der nun in Verhandlung befindliche Entwurf des Klimagesetzes würde die Industrie damit kaum unmittelbar berühren, vor allem nicht die emissionsintensive Großindustrie, deren CO₂-Ausstoß bereits über den europäischen Zertifikathandel bepreist und geregelt ist. Gleichzeitig zeigt sich, wie zentral dieser Sektor für die Klimaneutralität bleibt: Mit knapp 30 Millionen Tonnen CO₂ ist der Industrie- und Energiesektor für einen erheblichen Teil der heimischen Emissionen verantwortlich. 

Aufteilung & Abgrenzung Industrie- und Energie 

Laut Klimadashboard lag der Sektor „Industrie- und Energie“ 2024 bei insgesamt rund 29,3 Mio. Tonnen CO₂ (gleiche Daten wie UBA). Davon entfielen: 

  • Industrie: 22,64 Mio. Tonnen (ca 77 %) 
  • Energie: 6,65 Mio. Tonnen (ca 23 %), davon ca. die Hälfte Fernwärme, die Hälfte Erdölraffination 

Die Industrie ist innerhalb des Sektors also klar dominant und für mehr als drei Viertel der Emissionen verantwortlich (deckt sich ca. mit Klimaschutzbericht 2024 des Umweltbundesamts (Zahlen aus 2022)).  

Innerhalb der Industrie- und Energieemissionen, die durch den ETS geregelt werden (die oben genannten > 80 Prozent) kann nicht genau gesagt werden, wie viel rein von Industrie kommt. (Energie fällt nicht so stark raus; zumindest mal die gesamte öffentliche Fernwärmeerzeugung ist fast immer über dem Schwellwert (> 20 MW Anlagen), also mind. Die Hälfte aller Energieemissionen liegen schon mal fix im ETS). 

Was an „Industrie und Energie“ fällt unter das KSG? 

Das hängt hauptsächlich an der Größe der Anlagen und ist definiert über die EU-Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG): „Verbrennungsanlagen ab einer Feuerungswärmeleistung von 20 MW sowie bestimmte Industrieprozesse ab tätigkeitsspezifischen Kapazitätsschwellen – etwa Stahlproduktion ab 2,5 Tonnen/Stunde oder Zementklinker ab 50–500 Tonnen/Tag – emissionshandelspflichtig.“ 

Abfallverbrennungsanlagen fallen generell nicht unter Industrie (sondern unter Abfallwirtschaft).