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Der EU-Emissionshandel ist eine Chance für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie

Einordnung Klimapolitik EU Industrie
Donnerstag, 16.07.2026
Am 17. Juli legt die EU-Kommission ihren Vorschlag zur ETS-Reform vor. Erste Entwürfe lassen auf eine Aufweichung schließen. Das wäre der falsche Weg. Eine Einordnung.

Was der EU-Emissionshandel ist und wie er wirkt

Das Emissionshandelssystem der EU (ETS) ist das zentrale marktwirtschaftliche Instrument für die Ökologisierung der europäischen Wirtschaft. Es deckelt den CO2-Ausstoß und lässt Unternehmen mit einer jährlich sinkenden Zahl an Verschmutzungsrechten handeln. So bekommen Emissionen einen Preis – und Unternehmen einen Anreiz, sie zu vermeiden.

Seit 2005 gilt das ETS für die Sektoren Energie und Industrie. Und es wirkt: Die vom ETS erfassten Emissionen sind zwischen 2005 und 2024 EU-weit um 51 Prozent zurückgegangen und damit deutlich stärker als die gesamten EU-Emissionen im selben Zeitraum.

Worum es bei der kommenden ETS-Reform geht

Am 17. Juli präsentiert die EU-Kommission ihre ETS-Reform. Anlass ist zum einen die Anpassung an das neu beschlossene EU-Klimaziel für 2040. Gleichzeitig steht das System unter politischem Druck. Denn mehrere Mitgliedstaaten und Industrieakteure – von der Stahl- bis zur Chemiebranche – fordern angesichts hoher CO2-Kosten Entlastungen. Der zentrale Streitpunkt ist die Frage, ob Gratiszertifikate länger als bisher vorgesehen verteilt werden, wie es die Industrie fordert. Genau das würde die Wirkung des ETS jedoch spürbar abschwächen.

Ein zweiter, weniger diskutierter Punkt des Vorschlags geht in die entgegengesetzte Richtung. Die Kommission will offenbar erstmals einen Mindestanteil der Einnahmen verpflichtend für Dekarbonisierungsmaßnahmen in den ETS-Sektoren selbst vorschreiben. Bisher können die Mitgliedstaaten weitgehend frei entscheiden, wofür sie ihre Erlöse verwenden. Für die Ökologisierung der Industrie wäre das jedenfalls ein Fortschritt.

Warum eine Abschwächung des ETS keine Probleme löst

Obwohl die Industrie seit Jahren großzügig mit kostenlosen Zertifikaten bedacht wird, sanken die industriellen Emissionen zwischen 2013 und 2022 um weniger als neun Prozent – weit unter dem knapp 30-prozentigen Rückgang im strenger regulierten Energiesektor.
Generell zeigen Studien, dass das ETS nur begrenzte Auswirkungen auf Unternehmensrentabilität und Beschäftigung hatte. Auch auf makroökonomischer Ebene blieben die Effekte auf Wirtschaftsleistung und Inflation marginal.

Für einzelne Regionen und Sektoren gibt es aber tatsächlich reale Belastungen: Kohlenstoffintensive Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa stehen unter deutlich höherem Druck. Genau deshalb sind Instrumente wie der EU-Modernisierungsfonds und der Just Transition Fund wichtig.

Hinzu kommen Unternehmen, die bereits in ihre Ökologisierung investieren, deren technische Transformation aber noch andauert – und die sich dadurch vom ETS benachteiligt sehen. So begründet die voestalpine ihre Forderung nach längeren Gratiszertifikaten damit, dass sie nicht emissionsarm produzieren könne, solange keine Infrastruktur für die Wasserstoffversorgung besteht. Solche Fälle bedürfen einer individuellen Lösung – sie sind aber kein Argument, das gesamte System zu schwächen.

Wie der ETS die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken kann

Schwächt die EU das ETS, schwächt sie nicht nur ein seit 2005 nachweislich wirksames Instrument. Sie verschenkt auch enormes Potenzial für die Wettbewerbsfähigkeit der angeschlagenen europäischen Industrie – jenes Potenzial, das im ETS steckt, wenn man es nicht nur als „Cap-and-Trade", sondern auch als „Cap-and-Invest" versteht.

Die Zahlen zeigen, wie groß dieses Potenzial ist: Seit 2013 hat das ETS über 245 Milliarden Euro an Auktionserlösen erzielt. Allein 2024 waren es 39 Milliarden Euro, davon flossen mehr als 24 Milliarden Euro an die Mitgliedstaaten. Der Rest ging auf EU-Ebene in Innovationsfonds, Modernisierungsfonds und die Aufbau- und Resilienzfazilität. Österreich nahm 2025 insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro aus dem europäischen ETS und der nationalen CO2-Bepreisung ein.

Bisher wird dieses Potenzial aber nur unzureichend genutzt. Laut einem Kommissionsbericht sollten die Mitgliedstaaten 2023 rund 30,9 Milliarden Euro ihrer ETS-Einnahmen für Klima- und Energiezwecke eingesetzt werden – doch nur 0,7 Milliarden Euro davon flossen gezielt in die industrielle Dekarbonisierung. Genau hier setzt der erwähnte Vorschlag einer verpflichtenden Zweckbindung an.

Statt allein auf das Marktpreissignal zu setzen, sollten die ETS-Erlöse also gezielter und verbindlicher als bisher in die Ökologisierung investiert werden, statt sie durch undifferenzierte Gratiszertifikatszuteilung zu konterkarieren. So kann das ETS nicht nur Planungssicherheit für Unternehmen schaffen, sondern auch zum Freiheitsbeschleuniger werden – der unsere Wirtschaft rascher unabhängig macht von Öl und Gas, von hohen Energiekosten und der Gefahr künftiger Preisschocks. Und es kann Europa auf dem wachsenden globalen Markt für saubere Zukunftstechnologien und klimaneutrale Produktion wettbewerbsfähig machen.

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