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title: "Schnelleinschätzung Klimagesetz: Woran sich der Entwurf messen wird"
description: "Die Regierung hat soeben erste Eckpunkte zum Klimagesetz präsentiert. KONTEXT-Vorständin Katharina Rogenhofer ordnet diese in einem Statement ein. Zusätzlich hat KONTEXT Kritierien zusammengestellt, woran sich der Entwurf des Klimagesetzes, der kommende Woche in Begutachtung gehen soll, in seiner Wirksamkeit messen lässt.  "
url: "https://www.kontext-institut.at/presse/einigung-klimagesetz-kriterien/"
date_modified: "2026-08-21T17:30:03+02:00"
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  Pressemitteilung# Schnelleinschätzung Klimagesetz: Woran sich der Entwurf messen wird

Freitag, 21.08.2026

Die Regierung hat soeben erste Eckpunkte zum Klimagesetz präsentiert. KONTEXT-Vorständin Katharina Rogenhofer ordnet diese in einem Statement ein. Zusätzlich hat KONTEXT Kritierien zusammengestellt, woran sich der Entwurf des Klimagesetzes, der kommende Woche in Begutachtung gehen soll, in seiner Wirksamkeit messen lässt.

## Katharina Rogenhofer, Vorständin des KONTEXT Instituts 

*Statement Anfang*

"Dass sich die Regierung zur Klimaneutralität 2040 bekennt und alle nationalen Maßnahmen daran ausgerichtet werden sollen, ist ein richtiges Signal. Wie groß der Schritt dieser Einigung tatsächlich ist, hängt davon ab, wie verbindlich dieses Ziel, die Reduktionspfade und Zeitläufe im Entwurf kommende Woche verankert sind. Denn, wie der genaue Zielpfad ausgestaltet ist, ob er alle Sektoren umfasst, wie unabhängig das Monitoring gestaltet ist und wann Korrekturmechanismen greifen, ist noch unklar. Die genaue Ausgestaltung wird darüber entscheiden, wie wirksam das Gesetzt ist.

Fossile Preisschocks, extreme Hitze und Dürre haben uns in diesem Jahr ganz deutlich gezeigt: Zögern hat einen Preis, für die Sicherheit, die Lebensqualität aber auch für die Wirtschaft. Je ambitionierter wir handeln, desto effektiver können wir weitere Risiken minimieren und desto besser können wir die Chancen der Ökologisierung nutzen. Jeder Euro, den wir in Klimaneutralität stecken ist eine Investition: in niedrigere Energierechnungen, wertbeständige Gebäude, resiliente Infrastruktur, aber auch in zukunftssichere Geschäftsmodelle und Arbeitsplätze."

*Statement Ende*

## Kriterien für ein wirksames Klimagesetz

*An diesen Kriterien wird sich der Entwurf des Klimagesetzes, der kommende Woche in Begutachtung gehen soll, messen lassen.*

### Klimaziel 

Um konkrete Maßnahmen und Reduktionspfade daran auszurichten und so für Orientierung und Planungssicherheit zu sorgen, sollte das Ziel der Klimaneutralität 2040, das im Regierungsprogramm vorgesehen ist, verbindlich im Klimagesetz verankert werden. Außerdem relevant ist, worauf sich andere Stellen im Gesetz beziehen: Tatsächlich wirksam wird ein Ziel erst dann, wenn auch konkrete Maßnahmen darauf ausgerichtet sind und verbindliches Handeln erzeugen.

### Reduktionspfade

Um das Klimaziel zu erreichen, sind entsprechende Reduktionspfade notwendig, die sich am Zieljahr 2040 orientieren. Um die Verantwortlichkeit zuzuordnen und gezielte Sofortmaßnahmen zu setzten, braucht es sektorspezifische Pfade mit jährlichen Zwischenzielen etwa für Verkehr, Gebäude und Energie. Ein Gesamt-Treibhausgasbudget gibt zusätzlich Orientierung. Unabhängig davon, wie gut die Reduktionspfade ausgestaltet sind, ist es wichtig, den Pfad im Gesetz festzuschreiben: Was nicht im Gesetz steht, sondern in einem nachgelagerten Klimafahrplan steht, ist von vornherein weniger verbindlich. Ein Fahrplan kann leichter angepasst, verzögert oder aufgeweicht werden als ein Gesetzestext.

### Maßnahmenpläne im Klimafahrplan

Um die Reduktionsziele zu erreichen, müssen ausreichend Maßnahmen beschlossen und umgesetzt werden. Diese können etwa in Form von Maßnahmenpaketen in einem Klimafahrplan erlassen werden. Notwendig ist jedoch ein konkreter Zeitpunkt nahe nach Inkrafttreten des Klimagesetztes, an dem der erste Maßnahmenplan entlassen werden muss. Und es ist notwendig, dass der Maßnahmenplan die Zielerreichung sicherstellt.

### Monitoring 

Im Klimagesetz sollte einerseits die Prüfung der Maßnahmenpläne durch externe wissenschaftliche Expert:innen verankert werden, um sicherzustellen, dass diese zur Zielerreichung ausreichen. Andererseits sollte ebenso die laufende Prüfung der realen Entwicklung verankert und den Expert:innen ein Vorschlagsrecht für Sofortmaßnahmen eingeräumt werden, falls Zielverfehlungen drohen. Diese Prüfungen sollten in jährlichen, aktuellen Monitoringberichte veröffentlicht werden, Zielverfehlungen klar aufzeigen, Lücken quantifizieren und Vorschläge für Sofortmaßnahmen beinhalten.

### **Sofortmaßnahmen bei Zielverfehlung**

Für den Fall, dass Reduktionsziele nicht erreicht werden, muss ein Mechanismus für den raschen Beschluss von zusätzlichen Sofortmaßnahmen vorgesehen sein und wann dieser wirksam wird. Diese Sofortmaßnahmen müssen verpflichtend und zu vorgesehen Fristen, z. B. spätestens sechs Monate nach dem NowCast, der ein Verfehlen quantifiziert, erlassen werden und ebenso wie Maßnahmenpakete evaluiert werden. Entscheidend ist, auf welchen Reduktionspfad sich das Setzen von Sofortmaßnahmen beziehen.

### Weitere Kriterien

- **Zeitpläne:** Wie wirksam die genannten Aspekte des Klimagesetzes tatsächlich sind, hängt davon ab, wie eng und verbindlich die jeweiligen Fristen gesetzt sind und wie regelmäßig überprüft und aktualisiert wird. Vage oder lange Fristen unterlaufen die oben genannten Kriterien.
- **Verbesserungsgebot/Verschlechterungsverbot:** In vergleichbaren Klimagesetzen ist es Standard, dass Ziele und Maßnahmen nur ambitionierter, nie abgeschwächt werden dürfen.

##  Weiterführernde Links 

- [Fünf gute Gründe für Klimaneutralität bis 2040](https://www.kontext-institut.at/inhalte/klimaneutralitaet-2040/)