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title: "EABG: Rückschritt bei Erneuerbaren-Ausbauzielen"
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url: "https://www.kontext-institut.at/grafiken/eabg-rückschritt-bei-erneuerbaren-ausbauzielen/"
date_modified: "2025-09-11T11:27:42+02:00"
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 # EABG: Rückschritt bei Erneuerbaren-Ausbauzielen

Mittwoch, 10.09.2025

Das **Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG)** hat das Ziel, den Ausbau Erneuerbarer Energien, aber auch jenen von Netzinfrastruktur und Speichertechnologien voranzutreiben. Es übersetzt die **RED III** – also die EU-Erneuerbaren Richtlinie in nationales Recht. Das übergeordnete Ziel dafür ist ein Anteil der Erneuerbaren am Gesamtenergieverbrauch liegt laut NEKP bei **57 Prozent** **bis 2030.** Derzeit liegt dieser Wert für Österreich noch bei knapp über 40 Prozent.

Die Ziele für den Ausbau pro Energiequelle – also für Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse – sind in unterschiedlichen Plänen festgelegt. Für die Erreichung des übergeordneten Ziels sind allen voran der Ausbau von **Windkraft und Photovoltaik** relevant: Hier gibt es noch sehr großes unausgeschöpftes Potenzial. Das niedrigste Ziel weist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) auf – mit 27 Terawattstunden Zubau insgesamt bis 2030 (im Vergleich zum Basisjahr 2020), bzw. + 11 TWh für Photovoltaik und + 10 TWh für Windkraft. Der nationale Energie- und Klimaplan (NEKP), als auch der integrierte österreichische Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) haben noch deutlich höhere Ziele gesteckt.

**Der Begutachtungsentwurf des EABG liegt jedoch** **bei allen angeführten Energiequellen unter all diesen Zielwerten**, selbst unter jenem des EAGs. Zwar werden Zielwerte für Bundesländer ausgewiesen, diese sind jedoch zu gering und weisen keine Verpflichtungen oder Sanktionierungen bei Nicht-Erreichung auf. Damit verpasst das EABG eine große Chance, den notwendigen Ausbau Erneuerbarer stärker zu verpflichten.

##  Weiterführende Links 

- [EABG: Was im Begutachtungsentwurf steht und was nicht](https://kontext-institut.at/inhalte/eabg-entwurf-analyse/)